Mindeststandards für Praxisanbauversuche in Bayern

Baumhasel im Sommer mit grünem Laub

Alternative Baumarten und deren Herkünfte der Kategorie 2 können über alle Waldbesitzarten hinweg in Form von Praxisanbauversuchen (PAV) angebaut werden.

Für Baumarten der Kategorie 3 soll die Anlage eines Praxisanbauversuchs aufgrund des höheren Risikos und des geringen Kenntnisstandes nur eingeschränkt auf kleinen Flächen erfolgen.

Um ein einheitliches Vorgehen bei Anlage, Pflege, Dokumentation und Auswertung der Praxisanbauversuche zu gewährleisten, wurden Mindeststandards festgelegt. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass die Ergebnisse der Versuche nicht auswertbar und womöglich nicht miteinander vergleichbar wären.

Informationen zur Förderung von Praxisanbauversuchen finden Sie im nebenstehenden Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.


Mindeststandards

Folgende Mindeststandards werden vorgegeben und sind bei der Anlage eines Praxisanbauversuchs im Privat- und Körperschaftswald verpflichtend zu beachten:

Voraussetzungen

  • Anbau einer vom AWG vorgeschlagenen Herkunft (für Baumarten der Kategorie 2) und/oder dokumentierten nachvollziehbaren Herkunft (für Baumarten der Kategorie 3) auf einer Fläche bzw. einer Teilfläche des PAV. Die vorgeschlagenen Herkünfte je Baumart werden vom AWG laufend aktualisiert.
  • Ein PAV kann aus verschiedenen Baumarten bzw. Herkünften bestehen
  • Eindeutiger Beleg der angebauten Herkünfte ist sicherzustellen
  • Schutzmaßnahmen in Form eines Wildschutzzaunes sind obligatorisch
  • Betretungsrecht für Forschungseinrichtungen (AWG, LWF) sowie die Verpflichtung zur Pflege ist für die Dauer von 12 Jahren sicherzustellen (Antragsteller leisten hierfür Unterschrift).
  • Antragsteller erhalten jährlich ein Dokumentationsblatt zur Abfrage des Zustands der Versuchsfläche

Empfohlene Flächengröße

  • Baumarten der Kategorie 2: Mindestgröße 0,05 ha, Maximalgröße 0,5 ha
  • Baumarten der Kategorie 3: Mindestgröße 0,05 ha, Maximalgröße 0,1 ha
  • Teilflächen für einzelne Baumarten bzw. Herkünfte sind innerhalb eines PAV möglich, sollen aber die Mindestgröße von 0,05 Hektar nicht unterschreiten

Empfohlener Pflanzverband

  • Nadelholz: 2 x 2 Meter
  • Laubholz: 2 x 1,5 Meter
  • Die Kulturfläche sollte möglichst quadratisch sein