Pressemitteilung
Es kommt zusammen, was zusammengehört

5 Männer und eine Frau stehen mit warmer Kleidung auf der obersten Stufe einer breiten Treppe, im Hintergrund das Schloss Herrenchiemsee

von links nach rechts:
Andreas Hermer, Doris Nowak, Andreas Müller, Sebastian Kienlein, Gert Günzelmann

Teisendorf – Der Waldumbau braucht das Zusammenwirken von Waldbesitzern und Baumschulen. Auch hier leistet das Bayerische Amt für Waldgenetik (AWG) einen wichtigen Beitrag.

Versetzung ans Amt für Waldgenetik

Seit diesem Frühjahr sind drei der vier bayerischen Kontroll- und Servicebeamten in Vollzeit ans AWG versetzt worden.

Zuvor waren sie Teil örtlicher Ämter für Ernährung Landwirtschaft und Forsten. Ihre Dienstorte sind weiterhin über ganz Bayern verteilt.

Zeitgleich mit der Neuzuordnung ans AWG wurde mit Erich Lang ein Kontroll- und Servicebeamter der ersten Stunde in seinen wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Als seinen Nachfolger für den Kontrollbezirk Südbayern mit Sitz in Teisendorf darf das AWG Andreas Müller begrüßen, der bislang das Walderlebniszentrum Schernfeld leitete.

Beratung und Kontrolle

Als Teil der am AWG angesiedelten Landesstelle nach dem Forstlichen Vermehrungsgutgesetz sorgen diese Spezialisten für die Einhaltung eines ganzen Bündels an Gesetzen und Verordnungen für forstliches Vermehrungsgut. Sie beraten v.a. Baumschulen zu Fragen der Herkunftssicherheit und zum Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) und sind somit ein entscheidender Baustein zum Verbraucherschutz für die bayerischen Waldbesitzer.

Besonders beim Wald mit seinen langen Produktionszeiten – von der Pflanzung bis zur Ernte können einige Jahrzehnte vergehen – ist es äußerst wichtig, hochwertiges und identitätsgeprüftes Ausgangsmaterial zu verwenden. Fehler bei der Auswahl, etwa wenn Tieflagenherkünfte in den Alpen gepflanzt werden, stellen sich oft erst spät heraus, können dann aber die vielfältigen positiven Wirkungen des Waldes zunichtemachen.

Grundlage für unsere Wälder von Morgen

Als erster Schritt der Herkunftssicherheit ist sicherzustellen, dass die Ernte von Saatgut nur in besonders geeigneten Waldbeständen stattfindet, die sich an ihrem Standort bewährt haben, wertvolle genetische Eigenschaften aufweisen, und deshalb eine gute Anpassungsfähigkeit an die sich immer schneller wandelnde Umwelt erwarten lassen.

Dazu werden diese Bestände von den Kontroll- und Servicebeamten nach bestimmten Kriterien in Augenschein genommen. War dies erfolgreich, werden sie in das sogenannte Erntezulassungsregister eingetragen und bilden damit die Grundlage für unsere Wälder von morgen.